Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse

vom OV Weisslingen und OV Rikon

 

Version vom April 2025

 

1. Anmeldung

Anmeldungen für Kurse vom OV Rikon und vom OV Weisslingen (online, per Mail, per Post oder telefonisch) sind verbindlich. Die Teilnehmerzahlen sind beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

2. Kosten

Grundsätzlich sind die Angaben in der Kursausschreibung massgebend.

Sofern nichts anderes erwähnt ist, beinhalten die Kurskosten die Leitung der Anlässe. Für Mitglieder vom OV Rikon und vom OV Weisslingen gelten die in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen reduzierten Ansätze. Eine mehrjährige Mitgliedschaft wird erwartet. Die Mitgliedschaft für den jeweiligen Verein muss spätestens gleichzeitig mit der Bezahlung der Kurskosten stattfinden.

 

3. Verrechnung der Kursgebühren

Die Rechnung für die Kursgebühren wird vor dem Kursstart per Post oder als PDF-Datei per E-Mail an die Teilnehmenden versendet. Die Einzahlung der Kursgebühren hat innerhalb der auf der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist zu erfolgen.

 

4. Abmeldung

Eine Abmeldung von einem Kurs ist mit administrativem Aufwand verbunden. Je nach Abmeldezeitpunkt gelten folgende Kosten:

  • Abmeldung bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: Keine Kostenfolgen.
  • Abmeldung zwischen 3 Monate und 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: 20 % der Kurskosten (minimal Fr. 50.00, maximal Fr. 150.00) werden als Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt.
  • Abmeldung weniger als 1 Monat bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Kurskosten werden in Rechnung gestellt.
  • Bei kurzfristigeren Abmeldungen und Nichterscheinen werden die gesamten Kurskosten in Rechnung gestellt.

 

5. Kursabbruch / Teilabbruch

Bei Kursabbruch durch den/die TeilnehmerIn besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Kurskosten. Nach Rücksprache mit den Kursleitern kann unter Umständen die Möglichkeit bestehen, im darauffolgenden Kurs ab Programmpunkt des Abbruchs wieder einzusteigen. Zwingende Voraussetzung ist, dass ein Platz vorhanden ist und dafür die Bewilligung der Kursleitung erteilt worden ist

Bei Kursabbruch durch die Veranstalter wegen höherer Gewalt (z.B. extreme Wetterbedingungen bei Exkursionen) besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Kursgebühren. In diesen Fällen wird durch die Kursleitung versucht, ein Ersatzdatum zu finden oder im schlimmsten Fall und aus Sicherheitsgründen komplett abgesagt.

 

6. Nichtdurchführung eines Kurses

Der Kurs wird nur durchgeführt bei der durch die Leitung festgelegten Mindestanzahl von Teilnehmern.

Muss ein Kurs vor Beginn abgesagt werden (z.B. zu geringe Teilnehmerzahl) werden den Teilnehmenden bereits einbezahlte Kurskosten rückerstattet.

 

7. Versicherung

Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.

 

8. Verwendung von Personendaten

Die Daten der Teilnehmenden werden nur im Rahmen der Kurse und Aktivitäten von OV Rikon und OV Weisslingen verwendet. Dies gilt auch für Teilnehmerlisten, die innerhalb des jeweiligen Kurses zur Verfügung gestellt werden. Die Kontaktdaten können auch zum Hinweis auf künftige Veranstaltungen verwendet werden.

 

9. Kursangebot- und Preisänderungen

Kursangebot- und Preisänderungen sowie Anpassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bleiben vorbehalten.

 

10. Disclaimer

Der OV Rikon und der OV Weisslingen geben keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Informationen.